Verkehrsunfallregulierung
Komplette Schadensregulierung: Ich übernehme die Kommunikation mit Versicherungen und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Nach einem Unfall übernehme ich für Sie den Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und prüfe sämtliche Ansprüche.
Als Geschädigter haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Deren Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, für Sie entstehen also in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Ich kümmere mich um alles: von der Schadensmeldung bis zur vollständigen Abwicklung.
Typische Themen
- Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten
- Nutzungsausfall & Wertminderung
- Schmerzensgeld bei Personenschaden
- Mietwagen & Sachverständigengutachten
- Verhandlung mit Versicherungen
Ihre Anwältin in der Region
Ich berate Mandanten aus Ammerbuch, Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold und Umgebung. Persönlich in der Kanzlei oder digital.
Häufige Fragen
- Muss ich nach einem Unfall selbst mit der Versicherung verhandeln?
- Nein. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf anwaltliche Vertretung, deren Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt. Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr für Sie.
- Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
- Bei Personenschäden besteht grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch. Die Höhe hängt von Art und Schwere der Verletzungen ab. Begeben Sie sich nach einem Verkehrsunfall unmittelbar zu ihrem Arzt und lassen Sie sich ihre Verletzungen attestieren.
- Was tun bei unklarer Schuldfrage?
- Ich unterstütze Sie auch bei ungeklärter Sachlage, z. B. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens oder Auswertung von Polizeiprotokollen.
Kanzlei in Ammerbuch. Persönliche Beratung für Mandant:innen aus Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold & Umgebung. Vor Ort oder digital.