Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag.
Arbeitsrechtliche Konflikte wirken sich unmittelbar auf Einkommen, Betrieb und persönliche Zukunft aus. Häufig müssen Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung und erläutere verständlich, welche Handlungsoptionen und Risiken bestehen.
Kündigung erhalten? Drei-Wochen-Frist beachten
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Warten Sie deshalb nicht auf weitere Gespräche oder Unterlagen, bevor Sie rechtlichen Rat einholen.
Im ersten Schritt prüfe ich unter anderem Kündigungsgrund, Form, Frist, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und mögliche Besonderheiten wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratszugehörigkeit. Anschließend besprechen wir, ob der Erhalt des Arbeitsplatzes, eine einvernehmliche Beendigung, ein gutes Zeugnis oder eine Abfindungsverhandlung im Vordergrund steht. Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht in jedem Kündigungsfall.
Beratung für Arbeitnehmer
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abmahnung und Gegendarstellung
- Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag prüfen
- Offener Lohn, Überstunden und variable Vergütung
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Arbeitszeugnis prüfen und berichtigen
- Befristung, Probezeit und Versetzung
- Mobbing, Benachteiligung und Konflikte am Arbeitsplatz
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unter Zeitdruck. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes können insbesondere sozialrechtliche Folgen wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld entstehen. Eine Prüfung vor der Unterschrift schafft Klarheit über Inhalt und Verhandlungsspielraum.
Beratung für Arbeitgeber
- Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen gestalten
- Abmahnungen rechtssicher vorbereiten
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Aufhebungsverträge und Trennungsvereinbarungen
- Umgang mit Fehlzeiten, Pflichtverletzungen und Leistungskonflikten
- Befristung, Versetzung und Änderungskündigung
- Zeugnisse und Vergütungsfragen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Eine frühzeitige Beratung hilft, formale Fehler zu vermeiden, Sachverhalte sauber zu dokumentieren und Konflikte möglichst planbar zu lösen.
Was Sie zum Erstgespräch bereithalten sollten
Hilfreich sind Arbeitsvertrag und Nachträge, Kündigung oder Abmahnung, aktuelle Gehaltsabrechnungen und der relevante Schriftverkehr. Notieren Sie außerdem, wann Ihnen ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei länger andauernden Konflikten erleichtert eine kurze chronologische Übersicht die erste Einschätzung.
Verfahren und Kosten
Viele arbeitsrechtliche Verfahren beginnen mit einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Lösung gesucht wird. Kommt keine Einigung zustande, folgt das weitere gerichtliche Verfahren. Wichtig für die Kostenplanung: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst, unabhängig vom Ausgang. Vor der Beauftragung bespreche ich mit Ihnen Vorgehen und Kostenrisiko transparent.
Arbeitsrecht in Ammerbuch und der Region
Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Ammerbuch, Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold und Umgebung. Bei laufenden Fristen ist eine kurzfristige Beratung auch telefonisch oder digital möglich.
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?
- Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Handeln Sie daher schnell. Ich berate Sie kurzfristig in Ammerbuch oder digital.
- Gibt es bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
- Nein. Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht nicht in jedem Kündigungsfall. Ob eine Abfindung vereinbart oder durch einen Vergleich erzielt werden kann, hängt von der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab.
- Vertreten Sie auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht?
- Ja. Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Kanzlei in Ammerbuch. Persönliche Beratung für Mandant:innen aus Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold & Umgebung. Vor Ort oder digital.