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Anwältin für Arbeitsrecht in Ammerbuch

Kündigung erhalten, abgemahnt worden oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen? Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rechtsanwältin Tabea Postweiler· Beratung vor Ort oder digital


Sie haben eine Kündigung erhalten, möchten einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder benötigen als Arbeitgeber Unterstützung bei einem Konflikt im Betrieb? Als Rechtsanwältin in Ammerbuch berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gemeinsam klären wir, welche Handlungsoptionen bestehen und welche Fristen und Risiken zu beachten sind.

Kündigung erhalten? Drei-Wochen-Frist beachten

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Warten Sie deshalb nicht auf weitere Gespräche oder Unterlagen, bevor Sie rechtlichen Rat einholen.

Im ersten Schritt prüfe ich unter anderem Kündigungsgrund, Form, Frist, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und mögliche Besonderheiten wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratszugehörigkeit. Anschließend besprechen wir, ob der Erhalt des Arbeitsplatzes, eine einvernehmliche Beendigung, ein gutes Zeugnis oder eine Abfindungsverhandlung im Vordergrund steht. Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht in jedem Kündigungsfall.

Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offener Lohn

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung und Gegendarstellung
  • Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag prüfen
  • Offener Lohn, Überstunden und variable Vergütung
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Arbeitszeugnis prüfen und berichtigen
  • Befristung, Probezeit und Versetzung
  • Mobbing, Benachteiligung und Konflikte am Arbeitsplatz

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unter Zeitdruck. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes können insbesondere sozialrechtliche Folgen wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld entstehen. Eine Prüfung vor der Unterschrift schafft Klarheit über Inhalt und Verhandlungsspielraum.

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

  • Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen gestalten
  • Abmahnungen rechtssicher vorbereiten
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Aufhebungsverträge und Trennungsvereinbarungen
  • Umgang mit Fehlzeiten, Pflichtverletzungen und Leistungskonflikten
  • Befristung, Versetzung und Änderungskündigung
  • Zeugnisse und Vergütungsfragen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Eine frühzeitige Beratung hilft, formale Fehler zu vermeiden, Sachverhalte sauber zu dokumentieren und Konflikte möglichst planbar zu lösen.

Was Sie zum Erstgespräch bereithalten sollten

Hilfreich sind Arbeitsvertrag und Nachträge, Kündigung oder Abmahnung, aktuelle Gehaltsabrechnungen und der relevante Schriftverkehr. Notieren Sie außerdem, wann Ihnen ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei länger andauernden Konflikten erleichtert eine kurze chronologische Übersicht die erste Einschätzung.

Bei Streitigkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses finden Sie weitere Informationen zum Zivil- und Vertragsrecht.

Verfahren und Kosten

Viele arbeitsrechtliche Verfahren beginnen mit einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Lösung gesucht wird. Kommt keine Einigung zustande, folgt das weitere gerichtliche Verfahren. Wichtig für die Kostenplanung: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst, unabhängig vom Ausgang. Vor der Beauftragung bespreche ich mit Ihnen Vorgehen und Kostenrisiko transparent.

Arbeitsrecht in Ammerbuch und der Region

Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Ammerbuch, Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold und Umgebung. Bei laufenden Fristen ist eine kurzfristige Beratung auch telefonisch oder digital möglich.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Lassen Sie deshalb frühzeitig prüfen, welche Schritte in Ihrem Fall erforderlich sind.
Gibt es bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Nein. Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht nicht in jedem Kündigungsfall. Ob eine Abfindung vereinbart oder durch einen Vergleich erzielt werden kann, hängt von der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht?
Ja. Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck. Neben dem Inhalt der Vereinbarung können Folgen für das Arbeitslosengeld eine Rolle spielen. Eine Prüfung vor der Unterschrift hilft, Risiken und Verhandlungsmöglichkeiten einzuordnen.

Kanzlei in Ammerbuch. Persönliche Beratung für Mandant:innen aus Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold & Umgebung. Vor Ort oder digital.

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Rechtsanwältin Tabea Postweiler

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Tabea Postweiler

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Ihr Erstgespräch

Ich nehme mir persönlich Zeit für Ihr Anliegen. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, wie ich Ihnen helfen kann: Vertraulich, unverbindlich und auf Augenhöhe.

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Dauer

30–60 Min.

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Kosten

nach RVG

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Format

Vor Ort / Digital

Was Sie mitbringen sollten

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* Erstberatungsgebühr max. 190 € zzgl. MwSt. nach RVG § 34.