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Rechtsgebiet

Inkasso / Forderungsmanagement

Offene Rechnungen konsequent durchsetzen – von der ersten Prüfung bis zur Zwangsvollstreckung.


Eine Rechnung bleibt trotz Fälligkeit unbezahlt, auf Mahnungen kommt keine Reaktion oder eine vereinbarte Leistung wird plötzlich bestritten? Offene Forderungen binden Zeit und belasten die Liquidität. Ich unterstütze Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen dabei, berechtigte Ansprüche strukturiert und wirtschaftlich durchzusetzen.

Als Rechtsanwältin kann ich den gesamten Forderungseinzug begleiten: von der rechtlichen Prüfung und außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über Mahnverfahren oder Klage bis zur Zwangsvollstreckung. Sie haben damit eine Ansprechpartnerin für alle Verfahrensschritte.

Wobei ich Sie unterstütze

  • Offene Rechnungen und sonstige Zahlungsansprüche prüfen
  • Schuldner in Verzug setzen und anwaltlich zur Zahlung auffordern
  • Ratenzahlung oder Vergleich rechtssicher vereinbaren
  • Gerichtliches Mahnverfahren und Mahnbescheid
  • Klage, wenn die Forderung bestritten wird
  • Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung
  • Konten- oder Lohnpfändung sowie Beauftragung des Gerichtsvollziehers
  • Verjährungsfristen prüfen und rechtzeitig reagieren
  • Unberechtigte Forderungen abwehren

Welcher Weg ist sinnvoll?

Nicht jede offene Rechnung sollte sofort eingeklagt werden. Zunächst prüfe ich, ob die Forderung schlüssig belegt ist, ob sich der Schuldner bereits im Verzug befindet und ob Einwendungen zu erwarten sind. Auch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners und die Höhe der Forderung spielen bei der wirtschaftlichen Bewertung eine Rolle.

Ist die Forderung voraussichtlich unbestritten, kann das gerichtliche Mahnverfahren ein schneller und vergleichsweise kostengünstiger Weg zu einem Vollstreckungstitel sein. Legt die Gegenseite Widerspruch ein oder ist der Anspruch von Anfang an streitig, kommt eher ein Klageverfahren in Betracht. Die passende Strategie besprechen wir vor dem nächsten kostenrelevanten Schritt.

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung

Senden Sie möglichst den Vertrag oder die Bestellung, Rechnungen, Leistungs- oder Liefernachweise und den bisherigen Schriftverkehr. Hilfreich sind außerdem bereits versandte Mahnungen sowie Angaben zu vereinbarten Zahlungsfristen und Teilzahlungen. Bei wiederkehrenden Forderungen kann eine übersichtliche Forderungsaufstellung die Bearbeitung beschleunigen.

Kosten des Forderungseinzugs

Befindet sich der Schuldner im Verzug, können notwendige Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe sie tatsächlich erstattet werden, hängt jedoch vom Einzelfall und von der Durchsetzbarkeit der Forderung ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung zu Vorgehen, Kosten und wirtschaftlichem Risiko.

Forderungsmanagement in Ammerbuch und der Region

Ich unterstütze Mandanten aus Ammerbuch, Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold und Umgebung. Die Bearbeitung kann persönlich in der Kanzlei oder vollständig digital erfolgen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inkassobüro und Anwalt?
Ein Rechtsanwalt kann neben der außergerichtlichen Mahnung direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, Klage erheben und die Zwangsvollstreckung betreiben. Alles aus einer Hand.
Wer trägt die Kosten des anwaltlichen Inkassos?
Befindet sich der Schuldner im Verzug, können notwendige Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich als Verzugsschaden verlangt werden. Ob sie tatsächlich erstattet werden, hängt vom Einzelfall und von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.
Können Forderungen nach Jahren noch durchgesetzt werden?
Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Ich prüfe, ob und wie Ihre Forderung noch durchsetzbar ist.

Kanzlei in Ammerbuch. Persönliche Beratung für Mandant:innen aus Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold & Umgebung. Vor Ort oder digital.

phone07032 8942051

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Rechtsanwältin Tabea Postweiler

Rechtsanwältin

Tabea Postweiler

Kanzlei Postweiler · Ammerbuch

Ihr Erstgespräch

Ich nehme mir persönlich Zeit für Ihr Anliegen. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, wie ich Ihnen helfen kann: Vertraulich, unverbindlich und auf Augenhöhe.

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Dauer

30–60 Min.

euro

Kosten

nach RVG

videocam

Format

Vor Ort / Digital

Was Sie mitbringen sollten

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* Erstberatungsgebühr max. 190 € zzgl. MwSt. nach RVG § 34.