Strafrecht & Strafverteidigung in Ammerbuch
Vorladung der Polizei, Strafbefehl oder Anklage erhalten? Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Rechtsanwältin Tabea Postweiler· Beratung vor Ort oder digital
Eine Vorladung der Polizei, ein Strafbefehl oder eine Anklage kann viele Fragen auslösen: Was wird Ihnen vorgeworfen, müssen Sie reagieren und welche Fristen laufen? Als Rechtsanwältin in Ammerbuch berate und verteidige ich Sie im Strafrecht. Wir klären den Stand des Verfahrens und besprechen das weitere Vorgehen vertraulich.
Vorladung der Polizei erhalten?
Bei einer Vorladung ist zunächst wichtig, in welcher Rolle Sie angeschrieben wurden und worum es in dem Schreiben geht. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich zu einem Vorwurf äußern. Bringen Sie das vollständige Schreiben und den bisherigen Schriftverkehr zum Gespräch mit.
Strafbefehl oder Anklage: Das weitere Vorgehen prüfen
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Bewahren Sie deshalb auch den Umschlag auf und notieren Sie das Zustelldatum. Ich prüfe den Strafbefehl und bespreche mit Ihnen, welche Möglichkeiten und Risiken bestehen.
Auch bei einer Anklage oder einem bevorstehenden Gerichtstermin ist eine frühzeitige Besprechung sinnvoll. Eine Verteidigungsstrategie richtet sich nach dem konkreten Vorwurf und dem Stand des Verfahrens. Ein bestimmter Ausgang lässt sich nicht versprechen.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
Ich unterstütze Sie bei Fragen zum Aussageverhalten, im Ermittlungsverfahren, nach einer Hausdurchsuchung sowie bei Strafbefehl, Anklage und Gerichtstermin. Wir besprechen, welche Informationen bereits vorliegen, welche Schritte anstehen und wie Ihre Verteidigung vorbereitet werden kann.
Diese Unterlagen helfen beim Erstgespräch
Halten Sie Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie bereits bekannte Aktenzeichen bereit. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht. Wenn Sie eine Zustellung oder einen Termin erhalten haben, weisen Sie bei der Kontaktaufnahme darauf hin.
Die Beratung erfolgt vertraulich. Umfang der Beauftragung und Vergütung klären wir im Gespräch. Die allgemeinen Grundlagen finden Sie in den Vergütungsinformationen.
Strafverteidigung in Ammerbuch und der Region
Ich berate Mandanten aus Ammerbuch, Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold und Umgebung. Persönlich in der Kanzlei oder digital.
Häufige Fragen
- Ich habe eine Vorladung der Polizei. Was tun?
- Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie sich äußern. Das ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
- Was passiert nach einem Strafbefehl?
- Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ich prüfe den Strafbefehl und empfehle das weitere Vorgehen.
- Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
- Eine frühzeitige Beratung ist insbesondere sinnvoll, bevor Sie sich zu einem Vorwurf äußern. Wir besprechen den Stand des Verfahrens, mögliche Fristen und das weitere Vorgehen.
- Welche Unterlagen sind für die erste Beratung im Strafrecht wichtig?
- Halten Sie Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, bekannte Aktenzeichen sowie Angaben zu Zustellungen und Terminen bereit. Eine kurze zeitliche Übersicht kann die Besprechung erleichtern.
Kanzlei in Ammerbuch. Persönliche Beratung für Mandant:innen aus Tübingen, Herrenberg, Rottenburg am Neckar, Nagold & Umgebung. Vor Ort oder digital.